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Rechtliches

Teilnahmebedingungen

Sämtliche Angaben und Beschreibungen im Businessplan sowie die Teilnahmebedingungen/-voraussetzungen sind verbindlicher Bestandteil des zum Wettbewerb eingereichten Projekts.
  • Der Wettbewerb richtet sich an alle Gründer:innen, Jungunternehmer:innen und bereits tätige Unternehmer:innen mit neuen Geschäftskonzepten, die zu einer (wirtschaftlichen) Belebung in den beiden Teilregionen Hohe Salve-Wildschönau und Wir-Alpbachtal führen.
  • Die wirtschaftliche und unternehmerische Tätigkeit im Rahmen des eingereichten Geschäftskonzepts darf noch nicht oder frühestens mit 01.01.2025 begonnen worden sein, wenn bereits eine Geschäftsfläche in einer der 5 Gemeinden dafür bezogen wurde.
  • Filialisierte Unternehmen oder Franchisenehmer ab insgesamt 6 bereits bestehenden Standorten sind von der Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen.
  • Ein Rechtsanspruch auf Prämierung der eingereichten Projekte und Zuweisung der ausgelobten Preise/Leistungen besteht nicht.
  • Eingereichte Konzepte können prämiert werden, wenn die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens- bzw. Geschäftskonzepts gegeben oder aus den eingereichten Unterlagen ableitbar ist;
  • Die ausgewählten Preisträger:innen verpflichten sich, eine unternehmerische Tätigkeit bzw. das Geschäftskonzept zumindest für die Dauer von 3 Jahren am betreffenden Standort in gleicher oder zumindest ähnlicher Form des eingereichten Projektes aufrecht zu halten.
  • Die ausgewählten Preisträger:innen verpflichten sich, die ausgelobten Prämien und Leistungen (Preise) nicht für sonstige Geschäftsflächen außerhalb der 5 Gemeinden der beiden Teilregionen zu verwenden.
  • Die ausgelobten Prämien und Leistungen können von den Preisträger:innen nur höchstpersönlich und innerhalb des angegebenen Zeitraums (max. 1 Jahr) genutzt bzw. in Anspruch genommen werden. Erfolgt innerhalb dieses Zeitraums keine Nutzung, verfallen die ausgelobten Leistungen.
  • Die Ablöse der ausgelobten Prämien und Leistungen (Preise) in Geld oder Geldeswert ist ausgeschlossen.
  • Leistungen an Preisträger:innen, die (noch) nicht abgerufen bzw. ausgenutzt wurden, können durch den Projektträger versagt werden, wenn

    • das eingereichte Geschäftskonzept offensichtlich nicht umgesetzt wird oder werden kann;
    • der Geschäftsbetrieb aus welchen Gründen auch immer innerhalb des im eingereichten Konzepts vorgesehenen Zeitrahmens nicht aufgenommen oder eingestellt wird;
    • die Leistungen von den Preisträger:innen nicht entsprechend den Teilnahmebedingungen und/oder dem Wettbewerbszweck verwendet werden
    • übernommene Verpflichtungen, Auflagen oder Befristungen nicht eingehalten oder nicht erfüllt werden;
    • die prämierten Geschäftskonzepte bzw. Unternehmen oder Betriebe innerhalb eines Zeitraums von 3 Jahren ganz oder teilweise veräußert, in Bestand gegeben werden
    • die Verleihung eines Preises aufgrund von unrichtigen Angaben erwirkt wurde.

  • Die vorangeführten Gründe können auch zu einer Rückforderung bzw. Rückzahlung von bereits in Anspruch genommenen Leistungen (in Geldeswert) an den Projektträger führen. Dies insbesondere dann, wenn bzw. insoweit Leistungen aus den Prämienpaketen bereits abgerufen wurden und wichtige Gründe wie oben dargestellt vorliegen.
  • Die ausgewählten Preisträger:innen räumen dem Projektträger das Recht ein, im Zusammenhang mit der Gewinn-Publikation in regionalen Medien, in Presseaussendungen sowie social media-Kanälen[MH1] , Name und Foto verwenden zu dürfen. Eine Weitergabe der angefertigten Ton-, Foto- und Filmaufnahmen an Dritte bzw. eine Nutzung zu anderen als den genannten Zwecken erfolgt nicht, sofern dies nicht zur Bearbeitung der Foto-, Ton- und Filmaufnahmen erforderlich ist.
Die im ersten Call 2025 nicht ausgewählten bzw. berücksichtigten Einreichungen haben die Möglichkeit zur Neueinreichung im zweiten Call 2026!